Escort in Europa
Drei Tage in Österreich, zwei Wochen in Deutschland, fünf Tage in den Niederlanden: die Fristen für die Anmeldung deiner Adresse und was du in jedem Land mitbringen musst.
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Mit einem EU-Pass bist du in jeder Hinsicht EU-Bürgerin: Du darfst als Escort in der Schweiz, in Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Griechenland und Belgien arbeiten, wenn du die Regeln einhältst.
Viele Menschen haben zwei Staatsangehörigkeiten – zum Beispiel aus Argentinien, Kolumbien, Venezuela, Brasilien oder Uruguay und dazu die spanische, italienische oder portugiesische. Wenn du einen Pass aus einem EU-Land hast, hast du einen riesigen Vorteil: Damit darfst du in allen sechs Ländern Europas, die Sexarbeit regeln, legal als Escort arbeiten.
Weil in allen sechs Ländern dieselbe Regel gilt: Du darfst nur arbeiten, wenn du dort das Recht auf Arbeit hast. Mit einem Reisepass oder Personalausweis aus der EU hast du es dank der Freizügigkeit. Ohne ihn brauchst du eine Aufenthaltserlaubnis, die dir das Arbeiten erlaubt – und für diese Tätigkeit wird sie fast nie erteilt.
| Mit einem Pass … | Darfst du legal als Escort arbeiten? |
|---|---|
| Aus Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Portugal oder einem anderen EU-Land | Ja, in allen sechs Ländern, wenn du dich dort jeweils anmeldest. |
| Nur aus einem Land außerhalb der EU (zum Beispiel aus Südamerika) | Fast nie: Du brauchst eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. |
| Von außerhalb der EU, Einreise als Touristin | Nein: Als Touristin darfst du nicht arbeiten. |
Wenn du mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Land lebst (zum Beispiel in Spanien), aber nicht dessen Staatsangehörigkeit hast, bist du keine EU-Bürgerin. In Österreich zum Beispiel weist die Regierung darauf hin, dass dir ein Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Land nicht automatisch erlaubt, dort zu arbeiten.
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