Zum Inhalt springen
DE
Zwei Reisende bei Sachertorte und Kaffee in einem klassischen Wiener Kaffeehaus, Österreich

Escort in Österreich: so arbeitest du legal

In Österreich ist Sexarbeit legal und geregelt, aber jedes der 9 Bundesländer hat sein eigenes Gesetz. Überall gibt es Pflichtuntersuchungen, und gearbeitet wird vor allem in bewilligten Betrieben. Wir erklären dir alles Schritt für Schritt.

Österreich auf einen Blick

  • Legal und durch das Gesetz jedes Bundeslandes geregelt.
  • Mindestalter 18 Jahre; in einigen Bundesländern 19.
  • Untersuchung vor dem Start und danach mindestens alle 6 Wochen, kostenlos.
  • Immer als Selbstständige: Anmeldung bei der Sozialversicherung (SVS) und beim Finanzamt.

Was das Gesetz in Österreich sagt

Sexuelle Dienstleistungen zwischen Erwachsenen gegen Geld sind legal. Jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz, mit Unterschieden beim Alter, bei der Registrierung und bei den Orten, an denen gearbeitet werden darf. Bundesweit gelten die allgemeinen Regeln zu Steuern und Sozialversicherung.

  • Nirgends in Österreich darfst du Dienstleistungen in deiner eigenen Wohnung anbieten.
  • Dienstleistungen auf der Straße oder an öffentlichen Orten sind verboten.
  • Als Sexarbeiterin kannst du nicht angestellt arbeiten: Es ist immer selbstständige Arbeit.

Wer darf in Österreich als Escort arbeiten?

Du brauchst einen legalen Aufenthalt und musst deinen Wohnsitz melden, auch wenn du nur ein paar Tage bleibst.

Deine SituationDarfst du arbeiten?Was du brauchst
Reisepass oder Personalausweis der EU oder des EWRJaFreier Zugang zum Arbeitsmarkt. Wohnsitz melden und, wenn du länger als 3 Monate bleibst, die Anmeldebescheinigung.
Pass eines Nicht-EU-Landes mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für ÖsterreichJaInformiere dich genau über die Bedingungen deiner Erlaubnis.
Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes (zum Beispiel aus Spanien)Nicht automatischDieser Aufenthaltstitel allein erlaubt dir nicht, in Österreich zu arbeiten.
TouristinNeinAls Touristin darfst du nicht arbeiten.

Schritt für Schritt: legal in Österreich arbeiten

  1. Einen legalen Arbeitsort wählen

    Einen als Bordell bewilligten Betrieb, auch wenn er Club, Bar, Sauna oder Massagesalon heißt. Hat der Betrieb keine Bewilligung, kannst du bestraft werden, auch wenn bei dir alles in Ordnung ist.

  2. Bei der Behörde melden, wenn es bei dir Pflicht ist

    In Wien bei der Polizei (Landespolizeidirektion, Deutschmeisterplatz 3). Im Burgenland bei der Gemeinde, in der du arbeiten wirst. Du brauchst deine Daten und zwei Fotos.

  3. Erste Untersuchung

    Beim Gesundheitsamt deiner Region. Mit den Ergebnissen bekommst du einen amtlichen Ausweis mit Foto (genannt «Deckel»), den du immer bei dir tragen musst.

  4. Untersuchungen alle 6 Wochen

    Spätestens alle 6 Wochen, mit Bluttest mindestens alle 12 Wochen. Sie sind beim Gesundheitsamt kostenlos und werden in deinem Ausweis eingetragen.

  5. Anmeldung bei der Sozialversicherung (SVS)

    Innerhalb des Monats nach Arbeitsbeginn, egal wie viel du verdienst.

  6. Steuernummer beim Finanzamt

    Ebenfalls innerhalb des Monats danach, mit dem Formular «Verf. 24». Bewahre die abgestempelte Kopie auf: Die zeigst du bei einer Kontrolle vor.

Regeln in einigen Bundesländern

In allen Bundesländern außer Vorarlberg kannst du in bewilligten Bordellen arbeiten. Manche erlauben außerdem Hausbesuche beim Kunden.

Wien

  • Persönliche Meldung bei der Polizei ist Pflicht (Deutschmeisterplatz 3).
  • Untersuchungen im Zentrum für sexuelle Gesundheit der Stadt.
  • Das einzige Bundesland, in dem du Kunden auf der Straße ansprechen darfst, nur in erlaubten Zonen und zu erlaubten Zeiten. Verboten in Wohngebieten, auf Friedhöfen und an Haltestellen.

Burgenland

  • Der Beginn der Tätigkeit muss bei der Gemeinde gemeldet werden, in der du arbeiten wirst.

Oberösterreich (Linz)

  • Sexualdienstleistungsgesetz von 2012: Bordelle brauchen eine Bewilligung.

Tirol

  • Arbeiten ist nur in bewilligten Bordellen erlaubt.
  • Auf der Straße ist es illegal.

Vorarlberg

  • Derzeit gibt es kein einziges bewilligtes Bordell.
  • Deshalb kannst du in diesem Bundesland zurzeit nicht legal arbeiten.

Steuern und Sozialversicherung in Österreich

  • Sozialversicherung (SVS): Verdienst du mehr als 6.221,28 € im Jahr (Wert für 2024), ist die Versicherung Pflicht und umfasst Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Verdienst du weniger, kannst du eine günstigere Versicherung abschließen («Opting-in»), rund 45 € im Monat, nur Kranken- und Unfallversicherung.
  • Einkommensteuer: Wenn du nur selbstständig arbeitest, zahlst du sie ab 12.816 € Einkommen im Jahr (Wert für 2024; steigt jedes Jahr). Die Erklärung gibst du bis 30. April auf Papier oder bis 30. Juni online ab.
  • Umsatzsteuer: befreit, wenn du höchstens 35.000 € im Jahr umsetzt.
  • Belege: In Bordellen und bei Hausbesuchen musst du jedem Kunden einen Beleg geben und die Kopie aufbewahren. Ab 15.000 € im Jahr eine Registrierkasse.

Wenn du dich nicht bei der SVS anmeldest, musst du die Beiträge später mit Zuschlag nachzahlen.

Gesundheit

Die Untersuchungen sind Pflicht: eine vor dem Start und danach spätestens alle 6 Wochen, mit Bluttest auf Syphilis und HIV mindestens alle 12 Wochen. Das Gesundheitsamt macht sie kostenlos; wenn dir jemand Geld dafür verlangt, kannst du es zurückfordern.

Eine gynäkologische Untersuchung ist nicht dabei. Empfohlen wird ein Lungenröntgen einmal im Jahr, um Tuberkulose auszuschließen; in manchen Bundesländern ist es Pflicht.

Arbeitsformen und erotische Massagen

Gearbeitet wird in bewilligten Bordellen (Club, Bar, Sauna, Studio, Massagesalon …), als Escort über Agenturen unter bestimmten Bedingungen oder bei Hausbesuchen beim Kunden, wo das Bundesland es erlaubt. Auf der Straße darfst du nur in den erlaubten Zonen in Wien Kunden ansprechen.

Erotische Massagen: Ein Massagesalon, in dem sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, muss als Bordell bewilligt sein, und wer dort arbeitet, folgt denselben Regeln: Untersuchungen und Registrierung.

Immer

  • Den Untersuchungsausweis bei dir tragen.
  • Du entscheidest über Kunden, Leistungen und Preise.
  • Jedem Kunden einen Beleg geben.

Nie

  • In deiner eigenen Wohnung arbeiten.
  • In einem Betrieb ohne Bewilligung arbeiten.

Preisniveau in Österreich

€€€€€

Österreich liegt bei 113, über dem Schnitt der Europäischen Union (100) und über Deutschland (108), laut Eurostat (2025).

Hilfe und Beratungsstellen in Österreich

Die Beratungsstellen helfen kostenlos, vertraulich und anonym – egal ob du legal arbeitest oder nicht und egal wie dein Aufenthaltsstatus ist.

133 · 112Polizei und Notruf
0800 222 555Frauenhelpline gegen Gewalt, rund um die Uhr
0677 613 434 34Hotline der Polizei gegen Menschenhandel, rund um die Uhr
SOPHIE · Wien01 897 55 36 · sophie.or.at
LEFÖ-TAMPEP · WienFür Migrantinnen · 01 581 18 81 · lefoe.at
SXA · Graz0316 71 60 22 · frauenservice.at

Weitere: LENA und MAIZ in Linz, PiA in Salzburg und iBUS in Innsbruck (auch für Vorarlberg).

Häufige Fragen zu Österreich

Wie oft sind die Untersuchungen?

Eine vor dem Start und danach spätestens alle 6 Wochen, mit Bluttest mindestens alle 12 Wochen. Beim Gesundheitsamt sind sie kostenlos.

Darf ich in meiner Wohnung arbeiten?

Nein. In ganz Österreich ist es verboten, Dienstleistungen in der eigenen Wohnung anzubieten. Manche Bundesländer erlauben Hausbesuche beim Kunden.

Kann ich in einem Club angestellt arbeiten?

Nicht als Sexarbeiterin: In Österreich ist es immer selbstständige Arbeit, mit Anmeldung bei der SVS und beim Finanzamt. Der Club darf dich nur für andere Tätigkeiten anstellen, zum Beispiel als Kellnerin.

Ich habe einen Aufenthaltstitel in Spanien. Gilt der in Österreich?

Nicht automatisch. Ein Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes erlaubt dir nicht, in Österreich zu arbeiten. Mit einem EU-Pass dagegen schon.

War das hilfreich? Per WhatsApp teilen

Hast du eine Frage zu Österreich? Schreib uns

Wenn du deinen Fall im Guide nicht findest, schreib uns. Wir antworten dir per E-Mail mit den rechtlichen Informationen zu dem Land, das dich interessiert.

  • Kostenlos und vertraulich.
  • Rechtliche Informationen: Wir bieten keine Jobs und keine Kontakte zu Betrieben oder Kunden.
  • Wir nutzen deine Daten nur, um dir zu antworten – und, wenn du uns darum bittest, um dich mit einer Fachperson in Kontakt zu bringen, die dich berät.
Hast du einen Reisepass oder Personalausweis eines EU-Landes? *
    Bis zu 3 Dateien: PDF, Word oder Fotos (JPG, PNG, WebP, HEIC). Insgesamt höchstens 8 MB. Keine Videos.